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Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Ihre Rechtsangelegenheiten in bewährten Händen! Wir sind Ihre Ansprechpartner in Lambach und Umgebung.
Niemand ist davor gefeit, aufgrund von Krankheit, geistiger Behinderung oder plötzlich auftretenden Ereignissen (Unfall, Schlaganfall) seine Entscheidungsfähigkeit zu verlieren. Dagegen sollten Sie beizeiten im wahrsten Sinn des Wortes "Vorsorge" treffen. Ihr Notar hilft Ihnen bei der Abfassung einer solchen Vorsorgevollmacht. In dieser Urkunde bestimmen Sie schon heute, wer für Sie bei Verlust Ihrer Handlungsfähigkeit Entscheidungen trifft, welchen Umfang die Vollmacht haben soll, wann Sie in Kraft tritt und wie lange Sie in Kraft bleibt.
Existiert noch keine Vorsorgevollmacht, sind aber dennoch Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens (Einkäufe, Bankgeschäfte geringen Umfangs, Anträge bei Sozialversicherung) durchzuführen, so kann auch die gesetzlich festgelegte Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger eine mögliche Hilfe sein. Auch darüber informiert Ihr Notar.
Sie wollen Ihr Leben in Würde leben, aber auch in Würde beenden. Die Medizin kann heute mithilfe modernster Geräte den Sterbeprozess wesentlich verlängern. Das wollen Sie nicht. Wenn Sie sich dazu noch selbst äußern können, ist Ihr Wunsch zu berücksichtigen. Was aber, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage, nicht mehr einsichts- und urteilsfähig sind?
Mithilfe einer Patientenverfügung können Sie schon jetzt anordnen, welche medizinischen Behandlungen Sie ablehnen. Bei den für eine Patientenverfügung notwendigen Vorarbeiten (medizinische Aufklärung) und bei der Abfassung dieser Urkunde steht Ihnen Ihr Notar als Berater gerne zur Verfügung.