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Letztwillige Anordnung: Den letzten Wunsch sicher umgesetzt wissen
Ihre Rechtsangelegenheiten in bewährten Händen! Wir sind Ihre Ansprechpartner in Lambach und Umgebung.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder selbst bestimmen kann, was nach seinem Tod mit dem Vermögen, das zu Lebzeiten aufgebaut worden ist, geschehen soll. Die letztwillige Anordnung kann sogar die gesetzliche Erbfolge aussetzen und bestimmt, wer der Empfänger des Vermögens sein wird. Doch rund 70 Prozent der Verstorbenen haben sich zu Lebzeiten nicht darum gekümmert oder keine rechtssicheren Verträge aufsetzen lassen.
Rechte als Erblasser kennen
Entgegen der landläufigen Annahme genügt es nicht, auf dem Sterbebett einer daneben stehenden Person zu zuflüstern, dass das gesamte Vermögen doch bitte an den Nachbarn gehen sollte, der sich zuletzt so gut um den Sterbenden gekümmert hatte. Es braucht ein schriftliches Testament, um den letzten Willen einer Person nachvollziehen zu können. Liegt dieses nicht vor, gilt die gesetzliche Erbfolge, die häufig die meisten der Personen, denen der Tote sein Vermögen hätte geben wollen, ausschließt. In erster Linie erben Ehepartner und Kinder, danach folgen weitere Verwandte. Statistiken zeigen, dass rund 70 Prozent der Verstorbenen keine letztwilligen Anordnungen aufgesetzt haben, sodass nicht eindeutig klar ist, welche Verfahrensweise sie sich für die Aufteilung ihres Vermögens gewünscht haben. Anfechten lässt sie sich freilich nicht, da keine andere Anordnung vorliegt. Das Erbrecht ist hier recht eindeutig!
Letztwillige Anordnungen durch Notare regeln
Notare sind zu Lebzeiten Ihre richtigen Ansprechpartner, wenn es um das Aufsetzen von Testament und letztwilliger Anordnung geht. Mag. Gernot Rössler zeigt ihnen verschiedene Möglichkeiten auf, wie das Erbrecht für Sie bestmöglich genutzt werden kann, welche Regelungen gelten und wo die Grenzen des Erbrechts liegen.
Außerdem verhilft er Ihrem letzten Willen dazu, am Ende wirklich durchgesetzt und nicht mehr angefochten zu werden. Tipp: Selbst für diejenigen, die zu Lebzeiten alles geregelt haben, können die letzten Wünsche oft nicht umgesetzt werden. Der Grund dafür ist, dass die Testamente häufig nicht auffindbar sind. Hinterlegen Sie Ihre testamentarisch festgehaltenen Wünsche daher lieber bei Ihrem betreuenden Notariat. Er wird die Registrierung des Testaments beim Österreichischen Zentralen Testamentsregister veranlassen.
Die Vorgehensweise im Überblick:
- gut überlegen, ob die gesetzliche Erbfolge gelten soll
- Aufteilung des Vermögens planen
- letztwillige Anordnungen bei Mag. Gernot Rössler aufsetzen lassen
- Testamente bestenfalls hinterlegen und registrieren lassen
Sie haben Fragen zu letztwilligen Anordnungen? Bitte wenden Sie sich direkt an Mag. Gernot Rössler, gern hilft er Ihnen im Rahmen einer persönlichen Beratung weiter.